DasLabor ist Vertragslabor aller Kassen.
Es bestehen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen Kassenverträge, die eine Leistungserbringung durch Direktverrechnung ermöglichen. Bei der ärztlichen Anforderung von Laboruntersuchungen ist es unerheblich, ob der Zuweiser einen Kassenvertrag hat.
DasLabor benötigt zur Verrechnung mit der jeweiligen Kasse pro Auftrag einen ärztlichen Überweisungsschein.
Ausnahme:
Patienten die unter laufender Kontrolle stehen (z.B. orale Antikoagulanzientherapie, Blutbildkontrolle):
GKK 1 Überweisungsschein pro Quartal
alle anderen Kassen 1 Überweisungsschein pro Monat
zusätzlicher Überweisungsschein erforderlich (wenn auch kurative Leistungen angefordert) bei:
Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen
PSA-Vorsorge-Untersuchungen
Neben den üblichen Kassenformularen können auch individuelle Formulare verwendet werden.
Überweisungsschein:
» vollständige Angabe der Patientendaten
» Einzelauflistung der gewünschten Untersuchungen
» relevante Diagnose, diese ist für die Verrechenbarkeit einiger Parameter unerlässlich
» Datum und Uhrzeit der Blutentnahme
» Stempel und Unterschrift des zuweisenden Arztes
DasLabor stellt für alle Leistungen die nicht im Kassentarif enthalten sind und für Privatanforderungen Privathonorarnoten aus, die, wenn nicht anders vermerkt, direkt dem Patienten zugeschickt werden.
Ob der angeforderte Parameter eine eingeschränkte Kassenleistung oder eine Privatleistung ist, finden Sie im Analysenkatalog und auf der Seite Formulare & Downloads unter Kassen-/Privatleistungen.