DasLabor ist Vertragslabor aller Kassen.
Es bestehen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen Kassenverträge, die eine Leistungserbringung durch Direktverrechnung mit der Kasse ermöglichen. Bei der ärztlichen Anforderung von Laboruntersuchungen ist es unerheblich, ob der Zuweiser einen Kassenvertrag hat oder nicht.
Zur Verrechnung mit der jeweiligen Kasse benötigen wir:
Pro Auftrag einen ärztlichen Überweisungsschein
Ausnahmen: Für laufende Gerinnungskontrollen bei Blutverdünnung oder Blutbildkontrollen, genügt bei GKK (Gebietskrankenkassen)
1 Überweisungsschein pro Quartal, bei allen übrigen Kassen 1 Überweisungsschein pro Monat.
Verwendung von Kassenüberweisungsscheinen
Vollständige Angabe der Patientendaten, sowie Stempel des zuweisenden Arztes mit Unterschrift
Einzelauflistung der gewünschten Untersuchungen mit Angabe der Diagnose
Diese ist für die Verrechenbarkeit einiger Parameter unerlässlich.
Für alle Privatanforderungen bzw. Leistungen, die nicht im Kassentarif enthalten sind, werden Privathonorarnoten ausgestellt, die wenn nicht anders vermerkt direkt dem Patienten zugeschickt werden. Ob der angeforderte Parameter eine eingeschränkte Kassenleistung oder eine Privatleistung ist, finden Sie auf der Seite Formulare & Downloads unter Kassen-/Privatleistungen.