Wissenswertes
Wir sind ein Vertragslabor aller Kassen.
Es bestehen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen Kassenverträge, die eine Leistungserbringung durch Direktverrechnung mit der Kasse ermöglichen. Bei der ärztlichen Anforderung von Laboruntersuchungen ist es unerheblich, ob der Zuweiser einen Kassenvertrag hat oder nicht.
Was wir benötigen
- Pro Auftrag einen ärztlichen Überweisungsschein
Für laufende Gerinnungskontrollen bei Blutverdünnung oder Blutbildkontrollen, genügt bei ÖGK (österreichische Gesundheitskasse)
1 Überweisungsschein pro Quartal, bei allen übrigen Kassen 1 Überweisungsschein pro Monat.
- Verwendung von Kassenüberweisungsscheinen
- Vollständige Angabe der Patientendaten, sowie Stempel des zuweisenden Arztes mit Unterschrift
- Einzelauflistung der gewünschten Untersuchungen mit Angabe der Diagnose
Für alle Privatanforderungen bzw. Leistungen, die nicht im Kassentarif enthalten sind, werden Privathonorarnoten ausgestellt, die, wenn nicht anders vermerkt, direkt dem Patienten zugeschickt werden. Ob der angeforderte Parameter eine eingeschränkte Kassenleistung oder eine Privatleistung ist, finden Sie auf der Seite Analysenkatalog.
Allgemeine Fragen
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Terminvereinbarungen sind nicht notwendig
Ausnahme: oraler Glukosetoleranztest, oraler Laktosetoleranztest
Wo kann ich parken?
Parkplätze für unsere Patienten gibt es im Hof unseres Hauses
Bitte benutzen Sie nur die gekennzeichneten Parkplätze
Was soll ich bei der Anmeldung bereithalten/mitbringen?
Kassenleistungen: E-Card und ärztlichen Überweisungsschein
Privatleistungen: E-Card, ärztlicher Überweisungsschein nicht erforderlich
DasLabor ist Vertragslabor aller Kassen
Detaillierte Informationen zu Kassen/Privatleistungen finden Sie auf der Seite Analysenkatalog
Wann benötigen wir Informationen (bzw. Unterlagen)?
- Bei Gerinnungskontrolle zur Blutverdünnung: Entlassungs-bzw. Arztbericht
- Bei Medikamentenspiegelbestimmung: Zeitpunkt der letzten Einnahme
- Bei Untersuchungen zur Vorlage an einem Amt: Lichtbildausweis
- Bei Immunitätsüberprüfung (Impftiter): Zeitpunkt der letzten Impfung, Impfausweis
Wie lange muss ich warten?
Im Normalfall bis 30 Minuten (10 Min. dienen der Stabilisierung des Kreislaufes)
Darf ich vor der Blutentnahme Essen?
Empfohlen wird die Blutentnahme nüchtern, insbesondere
bei Stoffwechseluntersuchungen (Blutzucker, Fette)
bei Funktionstests (Glukose-Toleranz-Test, Laktose-Toleranz-Test und Eisen-Resorptionstest)
nüchtern bedeutet mind. 12-stündige Nahrungskarenz. Erlaubt sind kleinere Mengen Wasser oder ungezuckerter Tee (KEIN Früchtetee)
Ansonsten kann ein leichtes fettarmes Frühstück eingenommen werden
Bei Medikamentenspiegelbestimmung (Talspiegelbestimmungen) darf das entsprechende Medikament erst nach der Blutabnahme eingenommen werden
Wie verhalte ich mich vor und nach der Blutentnahme?
Vor der Blutentnahme
Keine große körperliche Anstrengung (Sport, schwere körperliche Arbeit)
Teilen Sie uns mit, welche Medikament und Nahrungsergänzungsmittel Sie regelmäßig einnehmen
Nach der Blutentnahme
Bezüglich Nachblutung bzw. Kollapsgefahr verweilen sie mind. 5 Minuten zu ihrer Sicherheit im Warteraum
Bei Einnahme von Gerinnungsmedikamenten pressen Sie den Tupfer mind. 10 Minuten auf die Punktionsstelle – bei Bedarf wird ein Druckverband angelegt
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich an der Punktionsstelle – bei Nicht-Einhaltung unserer Empfehlungen – ein Hämatom (= Bluterguss) bilden kann!
Wie erfolgt die Gerinnungskontrolle bei Blutverdünnung?
(Marcoumar/Sintrom)
Blutentnahme erfolgt kapillar („Fingerstich“)
Dosierung und nächster Kontrolltermin werden in den Gerinnungsausweis eingetragen
Bei Erstbesuch erfolgt ein ärztliches Gespräch
Was ist bei der Harnabgabe zu beachten?
Während der Menstruationsblutung keine Routineuntersuchungen
Für Routineuntersuchungen: 2. Morgenharn
Bei bakteriologischen Untersuchungen: 1. Morgenharn
Sammelharn (Gefäße vor Ort erhältlich), detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite Downloads unter 24h Harnsammlung