Wissenswertes

Wir sind ein Vertragslabor aller Kassen.

Es bestehen mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen Kassenverträge, die eine Leistungserbringung durch Direktverrechnung mit der Kasse ermöglichen. Bei der ärztlichen Anforderung von Laboruntersuchungen ist es unerheblich, ob der Zuweiser einen Kassenvertrag hat oder nicht.

Was wir benötigen

Für laufende Gerinnungskontrollen bei Blutverdünnung oder Blutbildkontrollen, genügt bei ÖGK (österreichische Gesundheitskasse)
1 Überweisungsschein pro Quartal, bei allen übrigen Kassen 1 Überweisungsschein pro Monat.

Für alle Privatanforderungen bzw. Leistungen, die nicht im Kassentarif enthalten sind, werden Privathonorarnoten ausgestellt, die, wenn nicht anders vermerkt, direkt dem Patienten zugeschickt werden. Ob der angeforderte Parameter eine eingeschränkte Kassenleistung oder eine Privatleistung ist, finden Sie auf der Seite Analysenkatalog.

Allgemeine Fragen

Terminvereinbarungen sind nicht notwendig

Ausnahme: oraler Glukosetoleranztest, oraler Laktosetoleranztest

Parkplätze für unsere Patienten gibt es im Hof unseres Hauses

Bitte benutzen Sie nur die gekennzeichneten Parkplätze

Kassenleistungen: E-Card und ärztlichen Überweisungsschein
Privatleistungen: E-Card, ärztlicher Überweisungsschein nicht erforderlich

DasLabor ist Vertragslabor aller Kassen
Detaillierte Informationen zu Kassen/Privatleistungen finden Sie auf der Seite Analysenkatalog

  1. Bei Gerinnungskontrolle zur Blutverdünnung: Entlassungs-bzw. Arztbericht
  2. Bei Medikamentenspiegelbestimmung: Zeitpunkt der letzten Einnahme
  3. Bei Untersuchungen zur Vorlage an einem Amt: Lichtbildausweis
  4. Bei Immunitätsüberprüfung (Impftiter): Zeitpunkt der letzten Impfung, Impfausweis

Im Normalfall bis 30 Minuten (10 Min. dienen der Stabilisierung des Kreislaufes)

Empfohlen wird die Blutentnahme nüchtern, insbesondere
bei Stoffwechseluntersuchungen (Blutzucker, Fette)
bei Funktionstests (Glukose-Toleranz-Test, Laktose-Toleranz-Test und Eisen-Resorptionstest)
nüchtern bedeutet mind. 12-stündige Nahrungskarenz. Erlaubt sind kleinere Mengen Wasser oder ungezuckerter Tee (KEIN Früchtetee)

Ansonsten kann ein leichtes fettarmes Frühstück eingenommen werden

Bei Medikamentenspiegelbestimmung (Talspiegelbestimmungen) darf das entsprechende Medikament erst nach der Blutabnahme eingenommen werden

Vor der Blutentnahme

Keine große körperliche Anstrengung (Sport, schwere körperliche Arbeit)
Teilen Sie uns mit, welche Medikament und Nahrungsergänzungsmittel Sie regelmäßig einnehmen

Nach der Blutentnahme

Bezüglich Nachblutung bzw. Kollapsgefahr verweilen sie mind. 5 Minuten zu ihrer Sicherheit im Warteraum
Bei Einnahme von Gerinnungsmedikamenten pressen Sie den Tupfer mind. 10 Minuten auf die Punktionsstelle – bei Bedarf wird ein Druckverband angelegt
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich an der Punktionsstelle – bei Nicht-Einhaltung unserer Empfehlungen – ein Hämatom (= Bluterguss) bilden kann!

(Marcoumar/Sintrom)

Blutentnahme erfolgt kapillar („Fingerstich“)
Dosierung und nächster Kontrolltermin werden in den Gerinnungsausweis eingetragen 

Bei Erstbesuch erfolgt ein ärztliches Gespräch

Während der Menstruationsblutung keine Routineuntersuchungen

Für Routineuntersuchungen: 2. Morgenharn

Bei bakteriologischen Untersuchungen: 1. Morgenharn

Sammelharn (Gefäße vor Ort erhältlich), detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite Downloads unter 24h Harnsammlung