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AUVA-Impfaktion gegen Hepatitis B/ Titerbestimmungen
published [24/Apr/2012]
Hepatitis B – Impftiterbestimmungen im Rahmen der AUVA Impfaktion können nur dann direkt mit der AUVA abgerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- AUVA unfallversichert und Hochrisikogruppe
- vollständige Grundimmunisierung
- letzte Impfung mindestens 4 Wochen und maximal 6 Monate zurückliegend
- vollständig ausgefüllter aktueller AUVA-Vordruck „Hepatitis-B-Immunitätsuntersuchung“
Werden die o. g. Punkte nicht eingehalten, müssen die Kosten für die Titerbestimmung in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall liegt die Verantwortung für eine zeitgerechte Auffrischungsimpfung und Impftiterüberprüfung beim Dienstgeber bzw. Dienstnehmer!
Unterlagen, Informationen, Liste der Hochrisikogruppen und Formulare finden Sie auf www.auva.at/schutzimpfungen.